Verlorene Fahrausweise / Beantragung eines Duplikats
Was mache ich, wenn meine Schülerzeitfahrkarte verloren geht?
Neuregelung Duplikat Schülerzeitfahrkarte
Habt ihr eure Schülerzeitfahrkarte verloren, können eure Eltern einen Antrag auf die Erstellung eines Duplikats stellen. Das Duplikat kann nach der Erstellung auf einem unserer Betriebsstandorte oder Kundencentren in Rostock oder Güstrow gegen Vorlage eines aktuellen Lichtbildes und einer Gebühr in Höhe von 10,00 Euro in bar abgeholt werden.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen.
Antrag stellen
Den Antrag für die Erstellung eines Duplikats können Sie direkt hier stellen:
Vorläufiger Fahrausweis
Wenn ihr euren Fahrausweis nicht vorzeigen könnt, habt ihr die Möglichkeit, einen Einzelfahrschein für diese Fahrt beim Fahrpesonal zu kaufen oder euch durch den Fahrer oder die Fahrerin einen vorläufigen Fahrausweis ausstellen zu lassen.
Weist ihr innerhalb einer Woche ab Feststellungstag beim Fahrpersonal oder in den Kundencentern Rostock oder Güstrow durch Vorlage der Schülerzeitfahrkarte nach, dass ihr zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber einer gültigen Schülerzeitfahrkarte gewesen seid, fällt kein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 Euro, sondern eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 7,00 Euro an.
Schüler-Notfahrkarte
Bei Verlust eures Fahrausweises habt ihr die Möglichkeit euch im Sekretariat eurer Schule eine Schüler-Notfahrkarte ausstellen zu lassen, welche für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig ist. Dies gilt ausnahmslos für die Schulen im Landkreis Rostock.