Schülerzeitfahrkarte

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Schüler des Landkreises Rostock erhalten eine Schülerzeitfahrkarte, welche für jeweils ein Schuljahr gültig ist. Die Schülerzeitfahrkarte berechtigt den jeweiligen Schüler die Busse der rebus Regionalbus Rostock GmbH sowie deren Vertragspartner und die zusätzlich auf der Karte angegebenen Verkehrsmittel zu nutzen.

Dieser Fahrausweis ist nur auf der angegebenen Strecke zwischen Wohnort und Schule, für die zusätzlich auf der Karte angegebenen Verkehrsmittel und nur an Schultagen gültig.
  
Die Schülerzeitfahrkarte ist bei jeder Fahrt mitzuführen und vor Antritt der Fahrt dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
 
Rebus ist berechtigt, ein erhöhtes Beförderungsentgelt, gem. § 9 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Warnow GmbH (VVW) zu erheben, wenn bei einer Kontrolle der Fahrausweis nicht vorgezeigt werden kann.

Weitere Informationen: Verlorene Fahrausweise

Denkt bitte daran, dass die euch zur Verfügung gestellte Fahrkarte mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihr euch an unsere Beförderungsbedingungen haltet. Die Beförderungsbedingungen des VVW (Verkehrsverbund Warnow) findet ihr hier:
 
Beförderungsbedingungen