FAQ

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Einige der häufigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet:

Fragen zum Fahrplan und zur Beförderung

Kann ich Gepäck mitnehmen?

Ja, unter Beachtung der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverband Warnow (VVW), insbesondere "§12 Beförderung von Sachen",

Auszug aus den Beförderungsbedingungen des VVW:

" (1) Handgepäck und sonstige Sachen, die sich zur Mitnahme eignen, werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sachen andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind."

Zu den Beförderungsbedingungen des VVW

Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?

Ja, unter Beachtung der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverband Warnow (VVW), insbesondere "§12 Beförderung von Sachen",

Auszug aus den Beförderungsbedingungen des VVW:

"(2)"Fahrräder, Segways oder Pedelecs/E-Bikes sind nur in den dafür gekennzeichneten Fahrzeugen an den vorgesehenen Plätzen und nur bis zu der ggf. am Fahrzeug angeschriebenen Höchstanzahl unterzubringen. Sie können nur mitgenommen werden, wenn die Beschaffenheit und die Besetzung des Fahrzeugs dies zulassen."

"Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad (dazu zählen auch fahrradähnliche Roller), ein Segway oder ein Pedelec/E-Bike mitnehmen."

Zu den Beförderungsbedingungen des VVW

Werden Rollstühle und Rollatoren transportiert?

Ja, in der Regel schon. Leider können wir nicht auf jeder Fahrt einen Bus mit einer Ein-/Ausfahrtrampe garantieren und leider sind auch nicht alle Haltestellen im Verkehrsgebiet barrierefrei ausgelegt.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig  (48 Stunden vor Fahrtbeginn) über Ihren Fahrtwunsch, so dass wir einen barrierefreien Bus für Ihre Fahrt einplanen können.

Auch, wenn Sie eine Fahrt mit mehreren Rollstühlen / Rollatoren planen, rufen Sie bitte in einem unserer Kundencenter an und geben Sie uns die Anzahl und die geplante Fahrstrecke an. Dann können wir für Ihre Fahrten die entsprechenden Busse einsetzen.

Bereich Rostock / Bad Doberan: Zum Kundencenter Rostock

Bereich Güstrow / Teterow: Zum Kundencenter Güstrow


Müssen Kinder begleitet werden?

Ja, Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.

Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der gesamten Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Wie entstehen eigentlich Verspätungen?

Verspätungen entstehen zumeist durch äußere Umstände: Verkehrsprobleme durch Stau oder Baustellen, Großveranstaltungen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, Umleitungen oder Urlaubsan- /abreisezeiten.

Unsere Fahrplaner in Güstrow, Rostock und Teterow gehen auf alle planbaren und absehbaren Probleme schon bei der Planung der Fahrzeiten ein. So gibt es regelmäßig im Halbjahresrhythmus einen neuen, angepassten Fahrplan, in welchem alle geänderten Gegebenheiten auf den Strecken berücksichtigt werden. Bei geplanten Baustellen mit größeren Behinderungen, Straßensperrungen oder Umleitungen arbeiten wir eng mit den Straßenmeistereien und Verkehrsbehörden zusammen. Rechtzeitig erstellen unsere Fahrplaner befristet gültige Baustellenfahrpläne mit angepassten Fahrzeiten, die dann an den betroffenen Haltestellen aushängen und hier auf unserer Website veröffentlich werden.

Großveranstaltungen mit höherem Verkehrsaufkommen begegnen wir mit Sonderfahrplänen oder planen schon vorab zusätzliche Fahrten in den Fahrplan ein (wie z.B. für die Hanse-Sail in Rostock).

Aber auch kleinere Vorfälle können sich auf einer Fahrt durchaus zu größeren Verspätungen entwickeln: Wenn beispielsweise eine größere Fahrgastgruppe zusteigt und ohne Kleingeld Tickets beim Fahrpersonal kauft, kann es unter Umständen sehr lange dauern, bis der Bus die Weiterfahrt antreten kann.

Wartet der Anschluss-Bus bei Verspätung?

Sofern dies möglich ist, hat der Fahrer des Anschluss-Busses einen begrenzten Zeitrahmen zur Verfügung. In einigen Fällen kann dies auch so gehandhabt werden. Allerdings kann dies nicht in allen Fällen realisiert werden, da unsere Fahrzeiten im Verkehrsverbund mit den Fahrzeiten anderer Verbundpartner abgestimmt sind, welche dann wiederherum  Verspätungen zur Folge hätten.

Ich habe etwas verloren. Gibt es ein Fundbüro?

Ja, die Fundsachen aus unseren Fahrzeugen werden zentral an den jeweiligen Betriebshöfen gesammelt. Jeder Bus wird nach Beendigung seiner Tour im Betriebshof auf vergessene und liegengebliebene Dinge kontrolliert. Gemeinsam mit den Fundsachen, die ehrliche Finder schon unterwegs beim Busfahrer abgegeben haben, werden sie dann zentral eingelagert.

Wenn Sie etwas in unseren Bussen verloren haben, dann nutzen Sie bitte unser "Fundsachen"-Formular. Wir können dann entsprechend Ihrer Angaben nach Ihren Sachen bei uns suchen und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Wichtig sind die möglichst genauen Angaben zu Datum, Fahrstrecke und Fahrzeit.

Zum Fundsachen-Formular

Für die Fundsachen an den Haltestellen sind die jeweiligen Fundbüros des Landkreises oder der Städte zuständig.

Fragen zu Tickets und Tarifen

Kann ich beim Busfahrer bezahlen?

Ja, Sie können die meisten Tickets direkt bei unserem Fahrpersonal erwerben.

Ausnahmen: Das Mobil60-Ticket und die Monatskarten im Jahresabonnement müssen jeweils schriftlich mit unserem Antragsformular beantragt werden.

Damit der Kauf im Bus schnell und unkompliziert bleibt:

  • Steigen Sie bitte an der ersten Tür ein.
  • Halten Sie den Geldbetrag möglichst passend bereit.
  • Kontrollieren Sie sofort ihr Wechselgeld.

Es kann gelegentlich vorkommen, dass unser Fahrpersonal kein ausreichendes Wechselgeld in der Kasse hat. Vielleicht kann Ihnen dann ein anderer Fahrgast aushelfen?
Ansonsten stellt Ihnen unser Fahrer eine Wechselgeldquittung aus, mit welcher Sie sich dann in unseren Kundencentren Ihr Wechselgeld erstattet bekommen.

Darüber hinaus können Sie Tickets in unseren Kundencentren, an den Fahrkartenautomaten der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Deutschen Bahn (DB) kaufen.

Wo kann ich Tickets kaufen?

Alle Tickets erhalten Sie direkt im Bus oder vorab in unseren Kundencentren, sowie an den Fahrkartenautomaten der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Deutschen Bahn (DB).

Wie berechne ich die Tarifzonen und den Fahrpreis?

Für die Fahrpreisberechnung haben Sie mehrere Möglichkeiten:

a.Liniennetzplan

Öffnen Sie den Liniennetzplan und folgen Sie dem Linienverlauf zwischen Start und Ziel; zählen Sie dabei die durchfahrenen Zonen. Mehrfach durchfahrene Zonen zählen dabei nur einfach.

In der Preisübersicht finden Sie den für die Zonenzahl gültigen Fahrpreis.

Zu den Liniennetzplänen

 

b.Fahrplan

In unseren Fahrplänen befindet sich links die Spalte "Zone".
Zählen Sie die unterschiedlichen Zonennummern zwischen Ihrer Start- und Zielhaltestelle. Mehrfach durchfahrene Zonen zählen dabei nur einfach.

In der Preisübersicht finden Sie den für die Zonenzahl gültigen Fahrpreis

Zu den Fahrplänen

 

c. Fahrplanauskunft

Suchen Sie in der Fahrplanauskunft Ihre gewünschte Fahrt.
Rechts neben den vorgeschlagenen Fahrten wird Ihnen dann der Preis für eine Einzelfahrkarte angezeigt. Mit dem Pfeil daneben können Sie sich dann die Preise für alle Ticketarten exakt für diese Fahrt anzeigen lassen.

Zur Fahrplanauskunft

 

Besonderheiten für die Fahrpreisermittlung

Es gilt für Fahrten

  • innerhalb der Hansestadt Rostock ausschließlich der Preis für die Zone Rostock (in den Fahrplänen mit "R" gekennzeichnet). Für Fahrten aus der Hansestadt Rostock in die Region und umgekehrt ist zu den befahrenden Regionalzonen die Zone "R" hinzu zu zählen.
  • ab 8 Zonen der Preis für das Gesamtnetz.
  • mit den Fähren über die Warnow bei Einzelfahrten der Fährtarif.
  • innerhalb der Städte Güstrow und Bützow ausschließlich der Stadttarif Güstrow/Bützow.
Kann mein Hund kostenlos mitkommen?

Hunde bis zur Größe einer Hauskatze werden kostenfrei befördert. Für größere Hunde müssen Sie eine ermäßigte Einzelfahrkarte oder eine ermäßigte Tageskarte erwerben.

Beachten Sie bitte auch die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Warnow (VVW) zur Beförderung von Tieren in unseren Verkehrsmitteln:

Zu den Beförderungsbedingungen des VVW

Was passiert, wenn ich meine Monatskarte vergessen habe?

Grundsätzlich müssen alle ausgegebenen Fahrausweise bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Sollten Sie bei einer Kontrolle Ihre persönliche Monatskarte nicht dabeihaben, können Sie Ihr Ticket innerhalb von einer Woche in einem unserer Kundencenter vorlegen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60,- Euro auf 7,- Euro.

Achtung: Sollten Sie eine übertragbare Monatskarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen können, dann ist in jedem Fall das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,- Euro gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Warnow (VVW) zu entrichten.

Darf ich mit einer Einzelfahrkarte aussteigen und später weiterfahren?

Ja, die Einzelfahrkarte gilt für eine Fahrt in einer Richtung und berechtigt zum Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln, zum Beispiel zwischen Bus und Fähre. Wichtig ist, dass Fahrtunterbrechungen nur im Rahmen der maximalen Geltungsdauer möglich sind (z. B. 90 Minuten innerhalb der Tarifzone Rostock).

Wann kann ich ein Abo kündigen?

Das Abo gilt für mindestens 12 Monate. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Wird das Abo nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate.

Eine Kündigung wird zum nächsten Monatsersten wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 10. des Vormonats in der Abo-Zentrale vorliegt. Bereits erhaltene Wertmarken sind mit dem Kündigungsschreiben zurückzugeben. Die Kündigung kann auch online erfolgen. Hierbei sind ebenfalls bereits erhaltene Wertmarken zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe wird die Kündigung wirksam im Monat der nächsten Wertmarkenzustellung.

Bei Tarifänderungen werden die Abo-Preise angepasst. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats, der der Tarifänderung vorausgeht, möglich.

Können Kinder und Kleinkinder kostenlos fahren?

Kinder unter 6 Jahren dürfen generell unentgeltlich mitgenommen werden.

Vom 6. bis zum 15. Geburtstag gelten die ermäßigten Tarife.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular:

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