Fahrradkarte

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Für die Mitnahme eines Fahrrades können Fahrradkarten oder Fahrrad-Tageskarten genutzt werden. Sie gelten für den Stadtverkehr in Rostock, Güstrow, Bützow und Bad Doberan  sowie im Gesamtnetz des VVW.

Es werden ausgegeben:

  • Fahrradkarten (Zone Rostock, Güstrow/ Bützow / Bad Doberan, Gesamtnetz VVW)
  • Fahrradkarten Fähre
  • Fahrrad-Tageskarten (Zone Rostock, Gesamtnetz VVW)
  • Fahrrad-Monatskarten (Zone Rostock, Gesamtnetz VVW)

Für die Beförderung von Fahrrädern (dazu zählen auch fahrradähnliche Roller, Segways, Pedelecs/E-Bikes) gilt Teil I, § 12 Beförderung von Sachen. Fahrausweise für Fahrräder gelten nur in Verbindung mit einem VVW- Fahrausweis gemäß Teil II, Punkt 1.3, sowie in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke.

Jedes gemäß § 12 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen mitgenommene Fahrrad ist beförderungsentgeltpflichtig. Fahren mehrere Personen gemeinsam auf einem VVW-Fahrausweis, so ist jedes weitere Fahrrad beförderungsentgeltpflichtig.

Fahrradkarten gelten im gemäß Fahrausweisaufdruck angegebenen Geltungsbereich ab Entwertung zur einmaligen Fahrt in eine Richtung ohne Fahrtunterbrechung. Für das Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln sind der kürzeste Weg und der nächstmögliche Anschluss zu nutzen. Rück- und Ringfahrten sind nicht zugelassen.

Fahrradkarten und Fahrrad-Tageskarten mit Geltungsbereich Gesamtnetz VVW gelten auch  im Molli.

Fahrrad-Monatskarten gelten nicht im Molli.

Preise StadtverkehrGültig ab: 01.04.2023
FahrradkarteFahrrad-Tageskarte
Rostock2,004,40
Güstrow / Bützow /
Bad Doberan
1,606,50
Preise RegionalverkehrGültig ab: 01.04.2023
FahrradkarteFahrrad-Tageskarte
eine Zone 4,006,50
zwei Zonen 4,006,50
drei Zonen 4,006,50
vier Zonen 4,006,50
fünf Zonen 4,006,50
sechs Zonen 4,006,50
sieben Zonen 4,006,50
Gesamt VVW 4,006,50